ES: Kapitel 2
USA 2019
169 min 45 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Zweiter Teil des Horror-Dramas "Es": Die Handlung schließt an die Geschichte der Kindergruppe aus dem ersten Teil. Die inzwischen erwachsenen Freunde versuchen, den Horrorclown Pennywise zu besiegen, der nach vielen Jahren erneut ihre kleine Heimatstadt terrorisiert. Der Film hat eine bedrohliche Grundstimmung und enthält zahlreiche Schreck- und Gruselmomente, die effektvoll und wirkungsstark inszeniert sind. Sehr vereinzelt kommt es dabei auch zu drastischeren Gewaltszenen (z.B. bei einem homophoben Übergriff), die aber nicht reißerisch ausgespielt oder gar verherrlicht werden. Im Gegenteil: Gewalt wird negativ und abschreckend dargestellt. Jugendliche ab 16 Jahren sind problemlos fähig, dies zu erkennen und auch die Schockmomente als Elemente einer übersinnlichen Gruselgeschichte einzuordnen. Dazwischen gibt es immer wieder auch ruhige Passagen, sodass Jugendliche ab 16 Jahren genug Gelegenheit zur Entlastung bekommen. Eine Überforderung lässt sich daher ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Andy Muschietti |
Drehbuch: | Gary Dauberman |
Darsteller: | Bill Skarsgard, James McAvoy, Jessica Chastain |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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