Back to Black
GB 2024
122 min 38 sek
Studiocanal GmbH, Berlin
Back to Black
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Biographisches Drama über die britische Soulsängerin Amy Winehouse. Den Karriereanfängen zu Beginn der 2000er Jahre in London folgen Jahre des Ruhms, die zugleich von tiefen Krisen mit unglücklicher Liebe, Alkohol- und Drogenexzessen geprägt sind, bis hin zu ihrem frühen Tod im Jahr 2011. Der Charakter und die Entwicklung der Sängerin werden einfühlsam und differenziert dargestellt, mit deutlich kritischem Blick auf Drogenmissbrauch sowie destruktive Beziehungen, was sich bereits einem jungen Publikum erschließt. So sind Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, auch die düsteren Aspekte des Films mit Szenen von Abstürzen und Leid sowie einzelne gewalthaltige Momente in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Diese Altersgruppe kann die Geschichte kritisch reflektieren, ohne dass das Risiko einer Beeinträchtigung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Drogenkonsum,Sexualität
Stabangaben
Regie: | Sam Taylor-Johnson |
Darsteller: | Marisa Abela, Jack O'Connell |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen