Rikscha Girl
BD 2021
101 min 56 sek
Sächsischer Kinder-und Jugendfilmdienst, Chemnitz
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Jugenddrama über ein Mädchen aus Bangladesch, das von einer Karriere als Künstlerin träumt, dann aber ihren erkrankten Vater als Rikscha-Fahrer ersetzen muss. Da ihr dies als Frau eigentlich verboten ist, gibt sie sich notgedrungen als Junge aus. Der Film enthält mehrere Szenen, in denen Personen bedroht oder verfolgt werden. In einer Szene wird die junge Hauptfigur geschlagen und massiv beleidigt. Die genannten Situationen und Verhaltensweisen können von Zuschauenden ab 12 Jahren in den Kontext der Gesamthandlung und der geschilderten Milieus eingeordnet und entsprechend verarbeitet werden. Die starke Hauptfigur führt die Zuschauenden sicher durch die Geschichte, wobei der für hiesige Kinder und Jugendliche fremdartige Spielort auch eine Distanzierung erleichtert. Emotionale Überforderungen, Desensibilisierungen oder negative Vorbildwirkungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Amitabh Reza Chowdhury |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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