SPIO Mitgliederversammlung beschließt Satzungsänderung

Wiesbaden, 29.11.2004

Die Mitgliedsverbände der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft hat am Mittwoch, den 24. November auf ihrer jährlichen Mitgliederversammlung in München einstimmig einige Änderungen der SPIO-Satzung beschlossen.

Das sogenannte Vetorecht wurde gestrichen. Bislang hatten SPIO Mitgliedsverbände ein Vetorecht, wenn ihre grundsätzlichen Interessen betroffen waren. Eine Beschlussfassung der SPIO konnte dann nicht zustande kommen. Die Neuregelung sieht vor, dass Beschlüsse der SPIO – und hierunter fallen auch politische Stellungnahmen künftig mit einer dreiviertel Mehrheit gefasst werden können.

Weggefallen ist die aus der Gründungszeit der SPIO stammende Festschreibung von gleichsam geborenen Mitgliedern des Präsidiums. Geborene Mitglieder des SPIO Präsidiums waren bislang je ein Vertreter des Hauptverbandes Deutscher Filmtheater, des Verbandes der Filmverleiher und des Verbandes Deutscher Spielfilmproduzenten. Die Neuregelung sieht vor, dass künftig je ein Vertreter all der Mitgliedsverbände Anrecht auf einen Sitz im Präsidium hat, die den vollen Mitgliedsbeitrag an die SPIO entrichten.

Ferner wurde beschlossen, dass derjenige Mitgliedsverband, dessen Vertreter das Amt des SPIO-Präsidenten übernimmt, einen weiteren Vertreter im Präsidium zur Wahl vorschlagen darf. Diese Neuregelung macht deutlich, dass die Aufgabe des SPIO- Präsidenten als die eines politischen Sprechers und Repräsentanten der gesamten Film-, Video- und Fernsehwirtschaft in Deutschland gesehen wird.

Die neue Satzung trat unmittelbar nach Beschlussfassung in Kraft. Als Vertreter des HDF wurde Herr Dr. Negele, der Präsident des HDF, in das SPIO-Präsidium gewählt.


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