Aufhebung der 7-Tage-Regelung für Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten darf nicht für Kinofilme gelten

Berlin, 31.10.2013

Die mögliche Aufhebung der bestehenden 7-Tage-Regelung für die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten stößt auf den Widerstand der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO). Der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Oktober 2013, die im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehene zeitliche Beschränkung des Mediathekenangebots aufheben zu wollen, gefährdet die Kinofilmproduktion in Deutschland.

„Werden nicht zu 100% vom Sender finanzierte Produktionen zeitlich unbegrenzt in den Mediatheken zum Abruf angeboten, wird die wirtschaftliche Auswertung von Filmen nicht nur im Online-Bereich unmöglich. Der unbegrenzte Abruf über Mediatheken greift ebenso massiv in die Kino- und DVD-Auswertung ein“, so Manuela Stehr, Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Aus diesem Grund darf das Mediathekenangebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Abruf- und Video-on-Demand Angeboten treten, wie es auch der Rundfunkstaatsvertrag bisher vorsieht.

Der finanzielle Beitrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit dem in erster Linie die Senderechte an Kinofilmen erworben werden, deckt die Kosten einer Filmproduktion nur zu einem geringen Teil. Nach Erhebungen des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) trugen die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Jahre 2012 gerade einmal 14% zu den Finanzierungskosten deutscher Kinofilme bei. Deshalb sind die Produzenten zur Finanzierung und Refinanzierung von Filmen auch auf die kommerzielle Online-Auswertung ihrer Produktionen angewiesen.


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