Filmwirtschaft begrüßt die neue Kinomitteilung der EU-Kommission

Berlin, 15.11.2013

„Die Filmwirtschaft begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, regionale und nationale Bindungen von Fördergeldern weiterhin zuzulassen und den Anwendungsbereich der Kinomitteilung zu erweitern“, so Manuela Stehr, Präsidentin der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO).

Am gestrigen Donnerstag hat die EU-Kommission eine Neufassung der sogenannten „Kinomitteilung“ verabschiedet. Gegenstand der „Mitteilung über staatliche Beihilfen für Filme und andere audiovisuelle Werke“ sind die Voraussetzungen, unter denen öffentliche Förderungssysteme im audiovisuellen Bereich mit dem Beihilferecht der EU in Einklang stehen.

Strittig war im Vorfeld insbesondere, ob und in welcher Höhe nationale Fördersysteme verlangen können, die Fördersummen in der Region oder dem Mitgliedsstaat auszugeben, in der sie bewilligt wurden und damit eine Ausnahme für die Förderung audiovisueller Werke von den EU-Beihilfevorschriften vorzusehen.

Die Förderhöhe und die zulässige territoriale Bindung werden zukünftig in ein Verhältnis gesetzt. Danach können die Förderer dem Produzenten aufgeben, bis zu 160 % des Förderbetrags in der Region oder dem Mitgliedsstaat auszugeben. Zugleich wird der Anwendungsbereich der Kinomitteilung über die Produktion hinaus auf die vor-und nachgelagerten Bereiche der Filmherstellung ausgeweitet sowie die Filmtheater in den Anwendungsbereich einbezogen. Die europäische Filmproduktion wird durch die Aufstockung der zulässigen Förderer-Höchstgrenze für europäische Ko-Produktionen von bislang 50 % auf 60 % gestärkt.

„Wieder einmal war Staatsminister Bernd Neumann ein verlässlicher und durchsetzungsstarker Partner, als es galt, kulturspezifische Besonderheiten gegenüber einer rein wettbewerbsorientieren EU-Binnenmarktpolitik zu berücksichtigen“, würdigt Manuela Stehr die Verdienste von Staatsminister Bernd Neumann.


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