HAPPY DEATHDAY
USA 2017
96 min 43 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
HAPPY DEATHDAY
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Mischung aus Horrorthriller und Komödie erzählt von einer Studentin, die sich in einer Zeitschleife wiederfindet: Ständig wiederholt sich der Tag ihrer Ermordung – bis sie sich auf die Suche nach ihrem Mörder macht. Der Film ist mit zahlreichen genretypischen Motiven und Stilmitteln des „Slasherfilms“ erzählt, weist jedoch auch komödiantische Merkmale auf, die die Atmosphäre deutlich auflockern und immer wieder Distanzierungsmöglichkeiten bieten. Zwar können Kinder unter 12 Jahren von einzelnen Gewaltszenen, Schreck- und Spannungsmomenten überfordert werden.12-Jährige hingegen können die Genremechanismen und die betont ironische Gestaltung des Films entschlüsseln. Da Gewalt nie voyeuristisch ausgespielt wird und die Geschichte letztlich positiv aufgelöst wird, findet diese Altersgruppe ausreichende emotionale Entlastung. Da die Protagonisten eine moralisch positive Entwicklung durchläuft und diese in einem versöhnlichen Ende des Films nachvollziehbar thematisiert wird, werden die gewalthaltigen Darstellungen hinreichend relativiert. Eine Überforderung und nachhaltig wirkende Ängstigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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