Jurassic World: Das gefallene Königreich
USA 2018
128 min 38 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Jurassic World: Das gefallene Königreich
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Fortsetzung der Dino-Filmreihe: Ein Vulkanausbruch droht die Dinosaurier auf der Isla Nebular auszulöschen. Die ehemalige Leiterin des Naturparks und ihr Ex-Freund wollen die prähistorischen Kreaturen retten. Dabei kommen sie einer Verschwörung auf die Spur. Der Film ist rasant inszeniert und enthält eine Vielzahl dramatischer Spannungsmomente, bei denen Dinosaurier Menschen attackieren und töten. Die körperliche Gewalt wird aber nie übermäßig ausgespielt. Wenngleich diese Szenen emotional intensiv sind, bewegen sie sich stets in einem Rahmen, der Kinder ab 12 Jahren nicht nachhaltig ängstigt. Zuschauer ab diesem Alter sind auf Grund ihres Entwicklungsstands fähig, die betreffenden Szenen im Kontext der irrealen Abenteuergeschichte zu sehen und sie entsprechend zu verarbeiten. Zudem bleibt stets klar, dass den sympathischen Hauptfiguren nichts geschehen wird. Überforderungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | J. A. Bayona |
Darsteller: | Chris Pratt, Jeff Goldblum, Bruce Dallas Howard |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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