FOXTROT
IL/D/F/CH 2017
113 min 18 sek
NFP marketing & distribution GmbH, Berlin
FOXTROT
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Drama erzählt von den Eltern eines jungen israelischen Soldaten, die um das Leben ihres Sohnes bangen, und auf einer zweiten Ebene von diesem Sohn bei seinem Einsatz zwischen Langeweile und plötzlicher Gefahr an einem Grenzposten. Die teilweise als Kammerspiel erzählte Geschichte über Kriegserfahrungen und Angst vor Verlust ist weitgehend ruhig erzählt und weist starke Stilisierungen auf, die immer wieder die Distanzierung vom Geschehen ermöglichen. Kindern unter 12 Jahren erschließen sich diese Kunstgriffe noch nicht, und einige dramatische und emotional intensive Momente können sie emotional überfordern. 12-Jährige sind aufgrund ihrer Entwicklung und Ihrer Medienerfahrung in der Lage, die Konflikte in den Kontext einzuordnen. Auch das Setting, fern ihrem Lebensalltag, erleichtert ihnen die Distanzierung. So werden sie zwar auch von der düsteren Atmosphäre des Films gefordert, können sich aber ohne das Risiko einer Beeinträchtigung mit ihm auseinandersetzen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Samuel Maoz |
Drehbuch: | Samuel Maoz |
Darsteller: | Lior Ashkenazi, Sarah Adler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen