Hotel Transsilvanien 3 - Ein Monster-Urlaub
USA 2018
97 min 45 sek
Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH; Kino-5029, Berlin
Hotel Transsilvanien 3 - Ein Monster-Urlaub
Trailer ab 0 Jahren
Der dritte Teil der Animationsfilm-Reihe erzählt von Graf Dracula und seiner Großfamilie aus Gruselmonstern, die gemeinsam auf Kreuzfahrt gehen. Allerdings ist ihnen dabei Van Helsing auf den Fersen, der es auf Dracula abgesehen hat. Die leicht verständliche Geschichte ist rasant erzählt, wobei die skurrilen und überwiegend sympathischen Figuren sowie die slapstickhafte Action immer wieder für Komik sorgen. So können schon sehr kleine Zuschauer auch die momenthaft bedrohlichen Situationen verarbeiten, denn diese werden gleich wieder aufgelöst, und die Grundstimmung des Films ist überaus freundlich. Auch die positiven Botschaften bezüglich Zusammenhalt, Toleranz und Mitgefühl erschließen sich bereits Kindern im Vorschulalter, sodass für sie keine ängstigende oder desorientierende Wirkung zu befürchten ist.
FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Stabangaben
Regie: | Genndy Tartakovsky |
Drehbuch: | Michael McCullers |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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