Gogol. Schreckliche Rache
RUS 2018
106 min 41 sek
Media Stock GmbH, Wiesbaden
Gogol. Schreckliche Rache
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Fantasy-Thriller über einen Schriftsteller im Russland des Jahres 1829, der aus einem todesähnlichen Schlaf erwacht und gegen das Böse in Gestalt eines kopflosen Reiters sowie seinen Verderben bringenden Fluch kämpfen muss. Die Gruselgeschichte in morbider Atmosphäre ist episch angelegt und passagenweise ruhig erzählt, birgt aber auch einige Action- und teils drastische Gewaltszenen. Diese Darstellungen in Kombination mit der bedrohlich-geheimnisvollen Grundstimmung können Kinder unter 16 Jahren irritieren und überfordern. 16-Jährige sind aufgrund ihrer Medien- und Genreerfahrung in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Das historische und deutlich fiktionale Setting fern ihrer Lebensrealität und die zahlreichen phantastischen Elemente ermöglichen ihnen, sich ausreichend vom Geschehen zu distanzieren, sodass für diese Altersgruppe keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Egor Baranov |
Darsteller: | Evgeniy Stychkin |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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