Abgeschnitten
D 2018
131 min 37 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Der Thriller erzählt von einem Rechtsmediziner, dessen Tochter entführt wird. Beim Versuch, sie aus den Fängen des Entführers zu befreien, wird er in ein perfides Spiel hineingezogen, findet aber auch tatkräftige Unterstützung. Der Film ist von einer düsteren Atmosphäre beherrscht und weist eine klare Gut-Böse-Zeichnung auf, wobei der Protagonist und seine Helfer durch Empathie und solidarisches Verhalten charakterisiert werden. Einzelne gewalthaltige und grausame Momente können Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. Da der Film jedoch Gewalt nie als vorbildhaft darstellt und die teils artifizielle Inszenierung immer wieder die Distanzierung erleichtert, sind 16-Jährige auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung in der Lage, das Gesehene zu verarbeiten. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Alvart |
Darsteller: | Moritz Bleibtreu, Lars Eidinger, Jasna Fritzi Bauer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen