Blame - Verbotenes Verlangen
USA 2017
99 min 10 sek
Alpha Centauri, Stuttgart
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine Schülerin, die als Außenseiterin gemobbt wird. Als sie dennoch die Hauptrolle in einer Schultheater-Inszenierung ergattert und zudem eine Affäre mit einem Lehrer beginnt, eskaliert der Konflikt mit einer Konkurrentin. Der Film ist weitegehend ruhig erzählt und konzentriert sich auf die Figuren und ihre Beziehungen. Dabei spiegelt er die Konstellation der Handlung im Theaterstück, das im Film geprobt wird, und spielt mit diesen Ebenen. Zwar birgt die Geschichte einzelne Szenen von heftigen emotionalen Konflikten, doch trotz der jugendaffinen Themen wie Mobbing, Liebe und Konkurrenz ermöglichen die Stilisierungen des Films auch jungen Zuschauern ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten. 12-Jährige sind aufgrund ihrer Medienerfahrung in der Lage, die dramatischen Szenen in den Kontext einzuordnen und zu reflektieren. Eine Übererregung oder Ängstigung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Quinn Sheaperd |
Drehbuch: | Quinn Sheaperd |
Darsteller: | Quinn Sheaperd |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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