Climax
F 2018
92 min 54 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Psychodrama über eine Streetdance-Gruppe, die kurz vor dem Aufbruch zu einer Tournee durch die USA steht. Während der Proben werden die Mitglieder jedoch ohne ihr Wissen unter Drogen (LSD) gesetzt und stürzen in eine surreale, höllische Erfahrungswelt. Der Film ist in einem betont künstlichen Stil inszeniert und die Situation wirkt wie ein Laborexperiment oder eine Versuchsanordnung. Es gibt mehrere Sex- und Gewaltszenen, die jedoch nicht reißerisch ausgespielt werden. Auch der Drogenkonsum wird nicht verherrlicht, im Gegenteil: der Film zeigt eindrücklich, wozu Menschen unter Drogeneinfluss fähig sind. Zudem erleichtert die künstliche Gestaltung es Jugendlichen ab 16 Jahren, sich von den Geschehnissen zu distanzieren. Zuschauer ab diesem Alter sind auf Grund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, das Gesehene einzuordnen und angemessen zu verarbeiten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Gaspar Noé |
Drehbuch: | Gaspar Noé |
Darsteller: | Sofia Boutella, Kiddy Smile, Romain Guillermic |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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