Das Mädchen, das lesen konnte
F 2017
98 min 37 sek
Film Kino Text Jürgen Lütz e.K., Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über ein französisches Bergdorf der 1850er Jahre, in dem akuter Männermangel herrscht, weswegen die Frauen beschließen, neu ankommende Männer miteinander zu teilen. Doch ihr Schwur wird bald auf die Probe gestellt. Die Geschichte weist eine glaubwürdige Milieuschilderung auf, ist überwiegend ruhig erzählt und konzentriert sich nach eher düsterem Beginn auf die einfühlsam und positiv gezeichnete Liebe zweier Figuren. Einzelne dramatische und gewalthaltige Szenen können Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern, doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, sie in den historischen Kontext einzuordnen und zu verstehen. Da die Ereignisse gut nachvollziehbar sind und die Inszenierung zurückhaltend ist, bieten die Liebesgeschichte und die positiven Figuren dieser Altersgruppe ausreichend Halt und Orientierung, sodass für sie keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Marine Francen |
Darsteller: | Alban Lenoir, Géraldine Paihas, Pauline Burlet |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen