Beale Street
USA 2018
119 min 30 sek
DCM Film Distribution GmbH, Berlin
Beale Street
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Mischung aus Drama und Kriminalfilm erzählt von einem afroamerikanischen Paar in den 1970er Jahren, dessen Liebe auf eine schwere Probe gestellt wird, als man den Mann einer Vergewaltigung bezichtigt. Die Geschichte über den Kampf gegen übermächtigen Rassismus ist einfühlsam und überwiegend ruhig erzählt, integriert dabei auch dokumentarische Aufnahmen und Rückblenden. Im Mittelpunkt stehen die beiden positiven und starken Hauptfiguren. Kinder unter 12 Jahren können von den düsteren Aspekten sowie einigen emotional intensiven, spannenden und gewalthaltigen Szenen, etwa von rassistischen Übergriffen, überfordert werden. 12-Jährige sind bereits in der Lage, diese Szenen in den Kontext einzuordnen und das Geschehen eigenständig zu reflektieren. Das historische Setting, einige lyrische Passagen und die Betonung des Zusammenhalts der Liebenden und ihrer Familien bieten dieser Altersgruppe ausreichend Entlastung, sodass sie den Film ohne Beeinträchtigung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Barry Jenkins |
Drehbuch: | Barry Jenkins |
Darsteller: | Stephan James, Regina King, KiKi Layne |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen