Die Maske
PL 2018
91 min 38 sek
Grandfilm GmbH, Nürnberg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mischung aus Satire und Drama über einen Rocker aus der polnischen Provinz, dem nach einem schweren Unfall ein neues Gesicht transplantiert wird. Während er von der Öffentlichkeit als Volksheld gefeiert wird, distanzieren sich seine Freunde und seine Familie von ihm, da er ihnen wie ein Fremder erscheint. Kinder ab 12 Jahren können der Geschichte folgen und die diversen Konflikte verstehen. Auch der satirische Humor und die Gesellschaftskritik sind für Zuschauer ab 12 Jahren gut verständlich. Einzelne dramatische und emotional intensivere Szenen (z.B. die Trauer der einsamen Hauptfigur, oder wenn ein Exorzist ihn "heilen" soll) sind stimmig in die Geschichte eingebunden und können von ab 12-Jährigen entsprechend verarbeitet werden. Eine Überforderung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Malgorzata Szumowska |
Drehbuch: | Malgorzata Szumowska |
Darsteller: | Mateusz Kosciukiewicz, Agnieszka Podsiadlik |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen