Hellboy - Call of Darkness
USA 2019
120 min 35 sek
Universum Film GmbH, München
Hellboy - Call of Darkness
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Comicverfilmung über den Superhelden Hellboy, der zwar aus der Hölle stammt, aber auf der Seite des Guten steht. Als eine böse Hexe aus dem Mittelalter die Menschheit vernichten will, stellt er sich ihr entschlossen entgegen. Die Geschichte ist episodenhaft und in überwiegend düsteren Bildern erzählt. Sie weist zahlreiche Fantasy- und Horrorelemente sowie ausgedehnte, teils drastisch inszenierte Action- und Kampfszenen auf. Die düstere Atmosphäre kann im Zusammenspiel mit der Grausamkeit und Hektik mancher Passagen Kinder unter 16 Jahren emotional überfordern. 16-Jährige sind aufgrund ihres Entwicklungsstands und ihrer Medienerfahrung in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten. Das jederzeit erkennbar irreale Setting, viele Überzeichnungen und auch die gelegentliche Ironie ermöglichen ihnen die Distanzierung vom Geschehen. So ist für 16-Jährige weder eine emotionale Überforderung noch eine sozialethisch desorientierende Wirkung zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Neil Marshall |
Drehbuch: | Andrew Cosby |
Darsteller: | David Harbour, Milla Jovovich, Ian McShane |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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