Der Schatz im Silbersee
D/YU 1962
111 min 0 sek
Tobis Filmkunst GmbH & Co. Verleih KG, Berlin
Karl-May-Verfilmung, in der Old Shatterhand und Winnetou einem Farmer helfen, seine entführte Tochter zu retten. Dabei legen sie auch einem skrupellosen Gangsterboss das Handwerk, der es auf den legendären Schatz im Silbersee abgesehen hat. Der Film ist für Kinder ab 6 Jahren klar als historisches, eher langsam erzähltes Westernabenteuer mit einem klaren Gut-Böse-Schema erkennbar. Tempo und Machart entsprechen kaum den heutigen Sehgewohnheiten. Vereinzelt gibt es Kampfszenen und Schießereien, aber auch diese bewegen sich in einem Rahmen, der Grundschulkinder weder nachhaltig ängstigt noch überfordert. Beeinträchtigungen lassen sich für diese Altersgruppe ausschließen.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Harald Reinl |
Drehbuch: | Harald G. Petersson |
Kamera: | Ernst W. Kalinke |
Darsteller: | Lex Barker, Götz George, Pierre Brice, Karin Dor |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen