Blinded by the Light
GB 2019
118 min 5 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Blinded by the Light
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das Musical erzählt von einem Jugendlichen pakistanischer Abstammung in England der 1980er Jahre. Er hat sowohl mit den Wertvorstellungen seiner Familie als auch mit Rassismus zu kämpfen, findet aber Rückhalt in der Musik von Bruce Springsteen. Der Film kombiniert Elemente des Coming-of-Age-Dramas und der Komödie mit typischen Genresituationen des Musikfilms und konzentriert sich auf seine einfühlsam gezeichnete Hauptfigur. Einzelne bedrohliche und konflikthafte Szenen können Kinder im Grundschulalter emotional überfordern, doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, sich von diesen Passagen zu distanzieren, da sie das Geschehen in den Kontext einordnen können. Mit vielen harmonischen Szenen, der Musik und dem Humor sowie positiven Figuren und Botschaften bietet der Film ihnen ausreichend emotionale Entlastung, daher besteht für diese Altersgruppe kein Risiko einer Beeinträchtigung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Gurinder Chadha |
Darsteller: | Viveik Kalra, Aaron Phagura, Nell Williams |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen