Eine ganz heiße Nummer 2.0
D 2019
91 min 29 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Eine ganz heiße Nummer 2.0
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Komödie erzählt von drei Freundinnen in einem niederbayerischen Dorf ohne Highspeed-Internet, die mittels eines Tanzwettbewerbs versuchen, genug Geld für den Glasfaserausbau zusammenzubringen – mit ungeahnt turbulenten Folgen. Die Geschichte ist mit überwiegend sympathischen Figuren leichthändig und heiter erzählt. Helle Bilder und humorvolle Musik prägen den Film. Die teils derbe Sprache und einzelne Frivolitäten, die gleichwohl zurückhaltend inszeniert sind, können zwar Kinder unter 12 Jahren irritieren, doch schon 12-Jährige verstehen den humoristischen Kontext und können sich ausreichend distanzieren. Da der Film für Zuschauer ab 12 Jahren zudem kaum Anknüpfungspunkte bietet und sich ihnen manche Anspielung gar nicht erst erschließt, besteht für diese Altersgruppe kein Risiko einer emotionalen Überforderung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Rainer Kaufmann |
Darsteller: | Gisela Schneeberger, Rosalie Thomass, Bettina Mittendorfer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen