We Have Always Lived in the Castle
USA 2018
95 min 22 sek
Kinostar Filmverleih GmbH, Stuttgart
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mysterythriller über zwei Schwestern, die in den 1960er Jahren von der Welt abgeschieden mit ihrem Onkel auf dem herrschaftlichen Anwesen der Familie leben. Als eines Tages ein Cousin auftaucht, bringt das eine Kettenreaktion in Gang und dunkle Geheimnisse ans Licht. Die düstere Geschichte ist in Rückblenden und mit zeitgemäßer Ausstattung erzählt. Die komplexen Figuren bleiben dabei teils ambivalent oder abgründig. Einzelne bedrohliche und dramatische Ereignisse können Kinder unter 12 Jahren überfordern und ängstigen. 12-Jährige sind aber aufgrund ihrer Medienerfahrung bereits in der Lage, das Geschehen in den Kontext der Geschichte einzuordnen. Da das märchenhaft angehauchte Setting fern ihrer Lebensrealität angesiedelt ist und sie auch bei den skurrilen Figuren kaum emotionale Anknüpfungspunkte finden, können sie genug Distanz wahren und den Film ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stacie Passon |
Drehbuch: | Mark Kruger |
Darsteller: | Taissa Farmiga, Alexandra Daddario, Sebastian Stan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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