The Report
USA 2019-0
119 min 54 sek
DCM Film Distribution GmbH, Berlin
The Report
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das auf wahren Begebenheiten beruhende Politdrama erzählt die Geschichte von Daniel Jones, der als Leiter eines US-Untersuchungsausschusses die Foltermethoden der CIA nach den Terroranschlägen vom 11. September aufdeckte. Der Film ist insgesamt ruhig und dialogstark inszeniert. Als Kontrast dazu sieht man vor allem in der ersten Filmhälfte mehrere Einsätze von Folter; darüber hinaus werden grausame Verhörmethoden sprachlich benannt. Diese Szenen können für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren eine emotionale Herausforderung darstellen, von einer nachhaltigen Überforderung ist aber nicht auszugehen: Das Mitgefühl liegt stets auf Seiten der Opfer, die Gewalt wird strikt abgelehnt, und als moralische Instanz dient die integre Figur des Daniel Jones. Zudem bieten die zahlreichen Dialogszenen, in denen die Geschehnisse sachlich-kritisch diskutiert werden, Zuschauern ab 12 Jahren Gelegenheit zur Entlastung und fördern die emotionale und intellektuelle Verarbeitung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Scott Z. Burns |
Drehbuch: | Scott Z. Burns |
Darsteller: | Adam Driver, Annette Bening, Jon Hamm |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen