Lindenberg! Mach Dein Ding
D 2019
134 min 32 sek
DCM Film Distribution GmbH, Berlin
Lindenberg! Mach Dein Ding
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Filmbiografie über den berühmten Rocksänger Udo Lindenberg. Im Mittelpunkt stehen seine schwierige Kindheit und Jugend, seine musikalischen Anfänge sowie sein Aufstieg zum gefeierten Star im Hamburg der siebziger Jahre. Der Film zeichnet ein sympathisches Bild Udo Lindenbergs. Die Drogen- und Alkoholexzesse werden dabei nicht ausgespart, aber auch nicht verherrlicht. Vielmehr werden die negativen Folgen von Alkoholkonsum gezeigt. Vereinzelte Sexszenen sind zudem zurückhaltend und liebevoll inszeniert. Beeinträchtigungen sind daher bei Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht zu befürchten. Auch die trostlose Familiensituation mit einem depressiven und gewalttätigen Vater kann schon von 12-Jährigen in den Kontext der Entwicklungsgeschichte eingeordnet und entsprechend verarbeitet werden. Zudem haben der unerschütterliche Optimismus und der Humor Lindenbergs eine entlastende Wirkung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hermine Huntgeburth |
Drehbuch: | Christian Lyra |
Darsteller: | Charly Hübner, Julia Jentsch |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen