Intrige
F 2019
132 min 8 sek
Weltkino Filmverleih GmbH , Feldafing
Intrige
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Historiendrama über die sogenannten Dreyfus-Affäre: Der junge jüdische Offizier Alfred Dreyfus wird Anfang 1895 in Paris wegen Hochverrats angeklagt und auf eine Insel im Atlantik verbannt wird. Dann aber mehren sich die Hinweise, dass Dreyfus Opfer einer antisemitischen Intrige wurde. Der Film ist ruhig und dialogorientiert inszeniert. Vereinzelt gibt es leicht dramatische Situationen (z.B. ein Duell, einen Suizid im Gefängnis und Tumulte im Gerichtssaal). Diese Szenen sind jedoch kurz gehalten und bewegen sich in einem Rahmen, der Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren nicht ängstigt oder überfordert. Auch die antisemitische Haltung vieler Figuren kann von Zuschauenden ab 12 Jahren in den historischen Kontext eingeordnet und angemessen hinterfragt werden, zumal die historischen Charaktere nicht zur Identifikation einladen. Negative Vorbildwirkungen lassen sich daher ebenso ausschließen, wie anderweitige Beeinträchtigungen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Roman Polanski |
Darsteller: | Louis Garrel, Emmanuelle Seigner |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen