Karakomik Filmler 2
TR 2020
114 min 19 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Komödie erzählt zwei voneinander unabhängige Geschichten: In der ersten Erzählung kommt ein Taxifahrer nur durch ein dramatisches Ereignis der Angebeteten näher. Die zweite Geschichte handelt von einem Talentwettbewerb und einem Mann, der sich endlich als Tänzer beweisen will. Die Geschichten sind mit zahlreichen Überzeichnungen, wie bspw. auf der Ebene der Figuren, sowie teils derbem und überspitzem Humor erzählt. Einzelne gewalthaltige Momente und die immer wieder homophob geprägte Sprache können Kinder unter 12 Jahren irritieren, da sie diese Aspekte noch nicht einordnen können. Auch die verzerrte Darstellung einer psychiatrischen Einrichtung kann desorientierend wirken. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind aber in der Lage, die Übertreibungen zu entschlüsseln und problematische Aussagen den Figuren zuzuordnen, sodass sie sich ausreichend distanzieren können. Eine emotionale Überforderung oder Desorientierung ist für sie auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Drehbuch: | Cem Yilmaz |
Darsteller: | Cem Yilmaz, Özkan Ugur, Cem Davran |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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