MAN FROM BEIRUT
D 2019
85 min 54 sek
Filmwelt Verleihagentur GmbH, München
Der Gangsterfilm erzählt von einem blinden Auftragskiller, der sich weigert, bei einem Job ein kleines Mädchen umzubringen und stattdessen mit ihr in den Libanon auswandern will – eine Entscheidung, die ihn bald selbst in Lebensgefahr bringt. Der Film ist in stilisiertem Schwarzweiß und mit einigen klassischen Film-Noir-Elementen erzählt. Mit nachdenklichen Monologen aus dem Off und poetischen Bildern ermöglicht er immer wieder die Distanzierung zum Geschehen. Dennoch können die anhaltend bedrohliche Situation, in der sich die Hauptfiguren befinden, und einzelne drastische Darstellungen von Gewalt und deren Folgen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordern. 16-Jährige sind aber auf der Basis ihrer Medienerfahrung in der Lage, den Film als Spiel mit Genreelementen zu erkennen und die Gewaltdarstellungen in diesen Kontext einzuordnen. Eine Überforderung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christoph Gampl |
Darsteller: | Blerim Destani, Susanne Wuest |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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