Sunburned
D/NL/PL 2019
93 min 44 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Coming-of-Age-Drama über eine 13-ja¨hriges deutsches Mädchen, das ihre Ferien mit ihrer älteren Schwester und ihrer Mutter in Su¨dspanien verbringt. Dort verliebt sie sich in einen Flu¨chtlingsjungen, der in bitterster Armut lebt. Das Mädchen setzt sich in den Kopf, ihm zu helfen, was seine Situation jedoch nur zu verschlimmern droht. Der Film enthält einige beklemmende Szenen, in denen Flüchtlingsleid und die Verzweiflung der jungen Protagonistin geschildert werden. Mehrfach konsumieren Minderjährige Alkohol und betreiben ein "Ohmachtsspiel", bei dem man sich am Hals würgt. Diese Szenen sind jedoch kurz gehalten. Das Verhalten wird zudem nicht verherrlicht. Eine negative Vorbildwirkung ist daher bei Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren nicht zu befürchten. Zudem sind Zuschauer ab 12 Jahren auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, die traurigen Szenen und das problematische Verhalten in den Kontext der Geschichte einzuordnen und kritisch zu hinterfragen. Von einer Überforderung ist nicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Carolina Hellsgard |
Darsteller: | Sabine Timoteo, Zita Gaier, Nicolais Borger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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