Undine
D/F 2019
89 min 28 sek
Piffl Medien GmbH, Berlin
Undine
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Nixe Undine lebt als Historikerin in Berlin. Als sie von ihrem Freund verlassen wird, müsste sie ihn auf Grund eines Fluchs ertränken und ins Wasser zurückkehren. Doch Undine versucht, sich ihrer Bestimmung zu widersetzen. In einem Industrietaucher findet sie eine neue Liebe, aber der Fluch holt sie ein. Der märchenhafte Liebesfilm ist ruhig inszeniert und stellt positive Figuren in den Mittelpunkt. Vereinzelt gibt es leicht unheimliche und bedrohliche Situationen, darunter ein Mord und ein Selbstmord. Diese Szenen werden jedoch in keiner Weise reißerisch ausgespielt oder gar verherrlicht. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können die Szenen problemlos in den Kontext der Handlung einordnen und verarbeiten. Der gleichermaßen kühle und märchenhafte Inszenierungsstil erleichtert es Zuschauenden ab 12 Jahren zudem, eine emotionale Distanz zu wahren. Überforderungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Christian Petzold |
Drehbuch: | Christian Petzold |
Darsteller: | Paula Beer, Franz Rogowski, Maryam Zaree |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen