Max und die Wilde 7
D 2020
86 min 52 sek
Universum Film GmbH, München
Kinderkrimi über einen Jungen, der mit seiner Mutter, einer Altenpflegerin, in ein Seniorenheim zieht. Gleichaltrige Freunde findet er nicht, doch in drei mürrischen Senioren findet er treue Gefährten – und Mitermittler, als es gilt, Einbrüche aufzuklären. Die leicht verständliche Geschichte ist in hellen, bunten Bildern und überwiegend ruhigem Tempo erzählt und konzentriert sich auf den sympathischen und mutigen jungen Protagonisten. Einzelne spannende und bedrohliche Passagen sind gut in die Handlung eingebettet und werden schnell wieder aufgelöst, sodass sie auch für sehr junge Zuschauer keine übererregende Wirkung entfalten. Durch die positive Grundstimmung und die Betonung von Werten wie Zusammenhalt und Freundschaft bietet der Film schon Kindern im Vorschulalter ausreichend Halt. Eine Beeinträchtigung kann daher bereits für diese Altersgruppe ausgeschlossen werden.
FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung
Stabangaben
Regie: | Winfried Oelsner |
Darsteller: | Uschi Glas, Thomas Thieme, Jona Eisenblätter |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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