Kokon
D 2019
99 min 7 sek
Salzgeber & Co. Medien GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Coming-of-Age-Geschichte über die alltäglichen Erlebnisse eine 14-Jährigen während eines heißen Sommers in ihrer Heimatstadt Berlin. Unter anderem bekommt sie ihre erste Menstruation, probiert das Kiffen aus und verliebt sich in ein älteres Mädchen, das ihr beibringt, zu sich und ihrem Körper zu stehen. Der Film schildert die Probleme und Sehnsüchte der Hauptfigur auf eine lebensnahe und einfühlsame Weise, die für Jugendliche ab 12 Jahren gut nachvollziehbar ist. Der Konsum weicher Drogen wird zwar als Teil der Lebensrealität dargestellt, aber nicht verherrlicht. Es kommt vereinzelt auch zu intensivere Konfliktsituationen, die Zuschauende ab 12 Jahren jedoch nicht emotional überfordern oder desorientieren. Zudem gibt es immer wieder entlastende Szenen. Insgesamt finden Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in der Protagonistin eine positive Identifikationsfigur, die sich selbst treu bleibt und den Weg zum Erwachsenwerden immer selbstbewusster bewältigt. Negative Wirkungen lassen sich daher bei dieser Altersgruppe ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Leonie Krippendorff |
Drehbuch: | Leonie Krippendorff |
Darsteller: | Lena Urzendowsky, Jella Haase, Lena Klenke |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen