NUR EIN AUGENBLICK
D/GB 2019
108 min 7 sek
Farbfilm Verleih GmbH, Berlin
NUR EIN AUGENBLICK
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über einen jungen Syrer namens Karim, der in Hamburg studiert und mit seiner schwangeren deutschen Freundin zusammenlebt. Als sein Bruder in Syrien in ein Foltergefängnis verschleppt wird, beschließt Karim, ihn aus dem Kriegsgebiet zu retten. Der Film hat eine ernste und emotional intensive Atmosphäre. Vereinzelt kommt es zu drastischen Gewalt- und Tötungsszenen, die aber kurz gehalten sind und in keiner Weise verherrlicht werden. Zudem können Jugendliche ab 16 Jahren der Geschichte folgen, die dramaturgischen und politischen Zusammenhänge verstehen und die Gewalthandlungen entsprechend einordnen. Eine desorientierende Wirkung oder anderweitige Beeinträchtigungen sind bei dieser Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Randa Chahoud |
Drehbuch: | Randa Chahoud |
Darsteller: | Mehdi Meskar, Emily Cox, Jonas Nay |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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