KIN-DZA-DZA!
RUS 1986
132 min 42 sek
BILDSTÖRUNG - C. Baiersdörfer & A. Beneke GbR, Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der satirische Science-Fiction-Film von 1986 erzählt von einem Vorarbeiter und einem Studenten, die mittels eines seltsamen Geräts versehentlich auf einen anderen Planeten teleportiert werden. Dort herrschen seltsame Umgangsformen. Der Film ist überwiegend ruhig sowie mit minimalistischer Ausstattung inszeniert und überzeichnet menschliche und soziale Eigenheiten mit zum Teil ins Groteske reichenden Darstellungen. Trotz des humorvollen Grundtons und überwiegend freundlicher Figuren können einzelne dramatische und gewaltsame Momente Kinder unter 12 Jahren überfordern, da sie diese nicht adäquat in die komplexe Handlungsgestaltung einordnen können. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind dagegen bereits in der Lage, diese Aspekte zu entschlüsseln und das Gesamtbild zu verstehen. Ihnen bietet der Film genug ruhige, entlastende Passagen, sodass keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Georgiy Daneliya |
Darsteller: | Stanislaw Ljubschin, Jewgeni Leonow |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen