FAKING BULLSHIT - KRIMINELLER ALS DIE POLIZEI ERLAUBT!
D 2020
103 min 0 sek
24 Bilder Film GmbH, München
FAKING BULLSHIT - KRIMINELLER ALS DIE POLIZEI ERLAUBT!
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Krimikomödie über eine Gruppe von Provinzpolizisten in einer verschlafenen Kleinstadt, deren Revier geschlossen werden soll. Um dies zu verhindern, täuschen die Beamten eine Reihe von Verbrechen vor. Dann aber müssen die Polizisten einen echten Kunstraub aufklären. Der Film ist für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren klar als Komödie erkennbar. Auch der teils schwarze Humor kann von Zuschauenden dieser Altersgruppe verstanden und angemessen verarbeitet werden. Vereinzelt kommt es zu körperlicher Gewalt, Bedrohungen und vulgärer, teils sexualisierter Sprache. Doch sind diese Szenen für Zuschauende ab 12 Jahren als Elemente der humoristischen Kriminalgeschichte erkennbar. Eine desorientierende Vorbildwirkung oder anderweitige Beeinträchtigungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Alexander Schubert |
Drehbuch: | Alexander Schubert |
Darsteller: | Erkan Acar, Sina Tkotsch, Adrian Topol |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen