Chiara
I,F 2021
122 min 10 sek
MUBI Deutschland, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Drama über eine 15-jährige Italienerin in Kalabrien, die überraschend von ihrem Vater verlassen wird. Bald beginnt das Mädchen zu verstehen, dass ihr Vater in Mafiageschäfte verwickelt war. Ihr wird klar, dass sie Kalabrien wahrscheinlich ebenfalls verlassen muss. Der Film ist insgesamt ruhig erzählt, enthält aber einige leicht dramatische Szenen. Personen werden bedroht, es kommt zu Gewalthandlungen und es werden Verletzungen deutlich gezeigt. Weiterhin gibt es Szenen mit Alkohol- und Drogenkonsum. Diese Szenen und Verhaltensweisen werden jedoch nicht übermäßig ausgespielt oder gar verherrlicht. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind in der Lage, die Geschehnisse in den Kontext der Gesamthandlung und des gezeigten Milieus einzuordnen und kritisch zu hinterfragen. Eine Überforderung oder negative Vorbildwirkungen sind nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jonas Carpignano |
Drehbuch: | Jonas Carpignano |
Darsteller: | Swamy Rotolo,Claudio Rotolo,Grecia Rotolo,Carmela Fumo,Giorgia Rotolo,Antonio Rotolo |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen