Dinner für Acht
A 2021
91 min 37 sek
Digifilm Filmproduktion, Wien
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Thriller über eine Gruppe von Studenten, die schon seit der Schulzeit befreundet sind und sich zum Abendessen treffen. Als sie über die Überwachungsmöglichkeiten durch technische Geräte wie Handys diskutieren, lassen sie sich auf ein Experiment ein – das allerdings sehr schnell dramatische Folgen hat. Der Film ist in kammerspielhaftem Setting und mit Fokus auf die Figuren erzählt, wobei die anfangs locker-entspannte Atmosphäre bald zunehmender Beklemmung und Eskalation weicht. In diesem Kontext kommt es auch zu beleidigendem Sprachgebrauch und es werden Darstellungen von Gewalt und Bedrohung sowie der beiläufige Konsum von Alkohol und Drogen gezeigt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind bereits in der Lage, diese Momente in den Genrekontext einzuordnen, den sie bereits entschlüsseln können. Ihnen bieten das deutlich überzeichnete Geschehen und ironische Wendungen genug Ansätze zur Distanzierung. Eine Beeinträchtigung ist für Zuschauende dieser Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Bernhard Ratka |
Drehbuch: | Ruth C. Kopinitsch |
Darsteller: | Katharina Scheuba,Samuel Tehrani,Ylva Maj,Angelo Konzett,Nina Hafner,Patrick Laub,Igor Karbus |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen