Das Blau des Kaftans
MA,F 2022
117 min 16 sek
Arsenal Filmverleih GmbH, TÜbingen
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen Schneider, der mit seiner Frau im marokkanischen Salé ein traditionelles Kaftan-Atelier betreibt. Ein hübscher junger Lehrling und die schwere Krankheit seiner Frau drohen das lange gehütete Geheimnis seiner Homosexualität ans Licht zu bringen. Die Geschichte ist sehr ruhig und einfühlsam sowie mit sparsamen Dialogen erzählt. Der Fokus liegt dabei auf den differenziert gezeichneten Figuren, während aber auch das Handwerk sowie das restriktive gesellschaftliche Umfeld porträtiert werden. Einzelne erotische Momente und die Darstellungen von Sexualität können Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren in diesem Kontext bereits entsprechend verarbeiten, da sie zurückhaltend inszeniert und gut in die Handlung eingebettet sind. Da der Film zudem die positiven Gefühle der Hauptfiguren füreinander sowie ihre Fürsorge betont, bietet er dieser Altersgruppe genug Entlastung, sodass auch trotz ernster Themen wie Krankheit und Tod keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Sexualität
Stabangaben
Regie: | Maryam Touzani |
Drehbuch: | Nabil Ayouch |
Darsteller: | Saleh Bakri,Lubna Azabal |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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