Demon Pond
J 1979
124 min 17 sek
Rapid Eye Movies HE GmbH, Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Märchenhafte, im Jahr 1913 spielende Theaterverfilmung über einen Japaner, der einen verschwundenen Freund aufspürt, welcher als Einsiedler in der Nähe eines "Dämonenteichs" voller mythischen Kreaturen lebt. Der Film enthält gruselige Elemente sowie Szenen, in denen Personen bedroht werden; auch sind vereinzelt deutliche Verletzungsdarstellungen zu sehen und gegen Ende kommt es zum Suizid zweier Hauptfiguren. Durch die märchenhafte Grundstimmung, die zurückhaltende Bebilderung und die theaterhafte Inszenierung entfalten all diese Szenen und Handlungsweisen jedoch keine negative Wirkung auf Zuschauende ab 12 Jahren. Kinder und Jugendliche ab dieser Altersstufe sind in der Lage, die Situationen in den stilisierten, realitätsfernen Handlungskontext einzuordnen und ohne Beeinträchtigungen zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Selbstschädigung,Verletzung
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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