Something in the Water
GB 2024
86 min 11 sek
Studiocanal GmbH, Berlin
Thriller/Tierhorrorfilm über fünf Freundinnen, die während eines Bootsausflugs zu einer einsamen Karibikinsel von einem Hai eingegriffen werden, wobei das Boot auf ein Korallenriff aufläuft und zu sinken droht. Der Film enthält genretypische Spannungsmomente sowie einige extreme Verletzungsdarstellungen mit Gore- und Splatterelementen. Jugendliche ab 16 Jahren sind jedoch aufgrund ihrer Medienerfahrung fähig, diese Szenen als Elemente eines überzeichneten Tierhorrorfilms zu betrachten und eine entsprechende emotionale Distanz zu wahren. Nachhaltige Ängstigungen oder Irritationen lassen sich ausschließen. Auch der sehr vereinzelte Gebrauch von diskriminierender Sprache und die beiläufige Thematisierung von gesundheitlich riskantem Sexualverhalten kann von Zuschauenden ab 16 Jahren angemessen eingeordnet werden, sodass keine negative Vorbildwirkung zu befürchten ist.
FSK ab 16 freigegeben
Deskriptoren: Diskriminierung,Verletzung
Stabangaben
Regie: | Hayley Easton Street |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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