Neuigkeiten aus Lappland
SF,EST 2024
115 min 17 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Mitte der 1980er-Jahre spielende Tragikomödie über eine alleinerziehende Mutter, die in der finnischen Provinz eher notgedrungen als Reporterin bei einer Lokalzeitung anfängt. Es gibt nicht viel zu berichten, bis plötzlich Militärs und Politiker anreisen, da in der Nähe des Dorfes eine russische Rakete abgestürzt sein soll. Der Film hat eine weitgehend positive Grundstimmung, ist dabei aber von einem rauen Humor geprägt und enthält mehrere Dialoge mit sexuellen Anspielungen gegenüber der Hauptfigur. Ernster und dramatischer ist die Thematisierung eines möglicherweise drohenden atomaren Fallouts sowie die Darstellung häuslicher Gewalt, der die Hauptfigur wiederholt ausgesetzt ist. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch in der Lage, diese Szenen angemessen einzuordnen und emotional zu verarbeiten. Überforderungen sind ab dieser Altersstufe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Gewalt,Bedrohung,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Miia Tervo |
Drehbuch: | Miia Tervo |
Darsteller: | Oona Airola,Pyry Kähkönen,Hannu-Pekka Björkman |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen