Toni und Helene
D,A 2024
95 min 21 sek
Alpenrepublik GmbH , MÜnchen
Toni und Helene
Trailer ab 6 Jahren
Roadmovie-Komödie über eine unheilbar an Krebs erkrankte Schauspielerin, die in einer österreichischen Seniorenresidenz lebt und sich mit ihrer Zimmernachbarin zusammentut, um in der Schweiz Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. Auf der Fahrt kommt es zu turbulenten Ereignissen. Der Film hat eine humorvolle Grundstimmung und stellt positive Figuren in den Mittelpunkt. Das Thema Sterbehilfe wird in den Dialogen nur vereinzelt und sehr zurückhaltend behandelt, sodass bei Kindern ab 6 Jahren keine Überforderung zu befürchten ist. Vereinzelt kommt es zu derber Sprache sowie zu leicht bedrohlichen, dramatischen oder traurigen Szenen. Diese sind jedoch kurz gehalten und bewegen sich in einem Rahmen der Kinder ab 6 Jahren nicht überfordert. Zahlreiche humorvolle Situationen und das positiv-offene Ende bieten zudem ausreichende Entlastungsmöglichkeiten.
FSK ab 6 freigegeben
Deskriptoren: Risikoverhalten,Bedrohung
Stabangaben
Regie: | Sabine Hiebler,Gerhard Ertl |
Drehbuch: | Sabine Hiebler,Gerhard Ertl |
Darsteller: | Christine Ostermayer,Manuel Rubey,Julia Koschitz,Margarethe Tiesel |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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