Könige des Sommers
F 2024
92 min 11 sek
Pandora Film Medien GmbH, Aschaffenburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen 18-jährigen Bauernsohn, der am liebsten Party macht und in den Tag hineinlebt – bis eines Tages sein alleinstehender Vater tödlich verunglückt und er Verantwortung für den Hof und seine kleine Schwester übernehmen muss. Um zu Geld zu kommen, will er einen Wettbewerb für Comté-Käse gewinnen. Die Coming-of-Age-Geschichte ist überwiegend ruhig, alltagsnah und einfühlsam erzählt, mit realistischer Zeichnung des bäuerlichen Lebens und immer wieder auch humorvollen Momenten. In diesem Kontext können bereits 12-Jährige mit einzelnen dramatischen und gewalthaltigen Momenten, dem oft derben Sprachgebrauch sowie einzelnen zurückhaltend inszenierten Sexszenen umgehen. All diese Aspekte sind gut in die Geschichte und die Charakterzeichnung eingebettet und daher für diese Altersgruppe problemlos zu verarbeiten. Eine Beeinträchtigung ist nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: Bedrohung,Verletzung,Sprache
Stabangaben
Regie: | Louise Courvoisier |
Drehbuch: | Louise Courvoisier,Théo Abadie |
Darsteller: | Clément Faveau,Luna Garret,Mathis Bernard |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen