Niki de Saint Phalle
F,B 2024
99 min 10 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Biographisches Drama über die Künstlerin Niki de Saint Phalle. Der Film stellt ihr Kindheitstrauma in den Mittelpunkt der Erzählung: den sexuellen Missbrauch durch den Vater, der in Rückblenden beleuchtet wird. In der Kunst findet die junge Frau eine Möglichkeit der Befreiung. In überwiegend ruhiger Erzählweise und mit oft beklemmender Atmosphäre bleibt die Perspektive stets nah bei der Protagonistin, die einfühlsam und differenziert gezeichnet wird. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können emotional aufwühlende Momente wie die Andeutungen um die Übergriffe des Vaters oder die Darstellungen von Aufenthalten in psychiatrischen Kliniken auf der Basis ihrer Medienerfahrung in den Kontext einordnen und eigenständig reflektieren. Das historische Setting sowie die ausführliche Thematisierung des Traumas ermöglichen dieser Altersgruppe eine ausreichende Distanzierung vom Geschehen, sodass keine Beeinträchtigung für sie zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Deskriptoren: sexualisierte Gewalt,belastende Themen
Stabangaben
Regie: | Céline Sallette |
Drehbuch: | Céline Sallette,Samuel Doux |
Darsteller: | John Robinson,Charlotte Le Bon,Judith Chemla,Damien Bonnard |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen