Deutsche Filmwirtschaft spendet 50.000 Euro für Fischerdorf in Komari, Sri Lanka

Wiesbaden, 27.04.2005

Im Januar 2005 hat sich die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft nach der verheerenden Flutwelle vom 26. Dezember 2004 verpflichtet, langfristig in partnerschaftlicher Weise ein Projekt der Kinder- und Jugendhilfe im Katastrophengebiet in Südostasien zu unterstützen.

Das Präsidium der SPIO hat nun auf einer Sitzung am 19./20. April 2005 in Hamburg beschlossen, ein Projekt der SOS-Kinderdörfer in Sri Lanka mit einer Spende in Höhe von 50.000 Euro zu unterstützen.

SPIO Präsident Steffen Kuchenreuther: "Wir freuen uns, mit diesem Beitrag die Not der Kinder ein wenig lindern zu können."

Das Fischerdorf Komari, nördlich von Pottuvil an der Ostküste von Sri Lanka, wurde am 26. Dezember komplett zerstört. Der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., Förderverein der weltweiten SOS Kinderdörfer, leistet in Komari Wiederaufbauhilfe für Familien in Not ("Rebuilding Lives"). Im Zuge der Aufbauarbeiten werden die SOS-Kinderdörfer Gemeindehäuser für Kindergärten, Ambulanzen etc. errichten und deren Betrieb für ca. drei Jahre unterstützen. "SOS Activity Centers" bieten schwer traumatisierten Kindern psychologische und soziale Unterstützung. Ein provisorischer Kindergarten und eine provisorische Grundschule sind eröffnet worden. Ein weiteres Ziel ist vorzubeugen, dass Kinder auf Grund der großen Not von ihren Eltern alleine gelassen werden. So sollen z.B. bedürftige alleinstehende Mütter mit Kindern durch Ausbildungsmöglichkeiten u.a. unterstützt werden, bis sie die Versorgung der Familie wieder selbst bewältigen können.

Die SPIO hat beim Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V., dem Förderverein der SOS-Kinderdörfer weltweit, ein Spendenkonto eingerichtet und bittet herzlich um weitere Spenden aus Kreisen der Filmwirtschaft.

Stichwort: Filmwirtschaft
SOS-Kinderdörfer weltweit
Spendenkontonummer: 69 12 000
Deutsche Bank München
BLZ 700 700 10


Bei Beträgen über 100 .Euro geht den Spendern automatische eine Spendenquittung zu, bei Spenden unter 100 Euro gilt üblicherweise der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts als Spendenquittung.



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