SPIO-Kritik am EU Copyright-Paket: Territorialitätsprinzip weiterhin in Gefahr

Berlin, 16.09.2016

Die kulturelle Vielfalt fördern und klarere Regeln für alle Internet-Akteure festlegen: Diese Ziele des am 14. September veröffentlichten Vorschlags der Europäischen Kommission zur Novellierung des europäischen Urheberrechtsrahmens teilt die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) uneingeschränkt. Sie begrüßt den Ansatz, eine faire Vergütung der Kreativwirtschaft zum Ausgangspunkt der Reformen zu machen. „Kreative Leistungen sind Europas größter Schatz. Wir müssen dafür sorgen, dass Kreativität sich lohnt, insbesondere für die vielen unabhängigen Unternehmen, die für die kulturelle Vielfalt sorgen“, sagt Alfred Holighaus, Präsident der SPIO.

Diesem Ansatz wird aber der für die Filmwirtschaft bedeutsame Vorschlag der Kommission über eine Verordnung zur Onlineübertragung von Rundfunkveranstaltern nicht gerecht. Die Sender bräuchten bei der Ausstrahlung eines Films nur noch die Onlinerechte für ein Land zu erwerben, um sie europaweit z. B. für ihre Mediatheken nutzen zu können. „Mit diesem Regelungsvorschlag wird das Territorialitätsprinzip als Fundament der Filmfinanzierung ein weiteres Mal infrage gestellt. Für bestimmte Online-Dienste der Fernsehanbieter soll künftig das Modell ‚buy one, get 27 free‘ gelten. Gerade für unabhängigen Produzenten und Verleiher aus Deutschland und anderen Mitgliedstaaten, die ihre Filme zumeist auf dem europäischen Lizenzmarkt vorfinanzieren, ist das eine schlechte Nachricht“, so Holighaus. Durch diese Privilegierung von Sendeunternehmen verlieren unabhängige Produzenten und Filmverleiher nicht nur die Hoheit über die Auswertung ihrer Filme, sondern auch die Finanzierungsgrundlage für deren Herstellung. Statt eine faire Vergütung der Akteure der Filmwirtschaft anzustreben und Investitionen zu belohnen, werden die Machtungleichgewichte zwischen unabhängigen Filmproduzenten und großen Sendeunternehmen noch verstärkt.

Die SPIO sieht auch durch den Hinweis im Verordnungsvorschlag, dass Produzenten und Sender weiterhin einzelvertraglich klären können, ob das Herkunftslandprinzip zur Anwendung kommt, keine Lösung. „Die EU-Kommission arbeitet im Fall „Online Access to Pay TV-Content“ („Sky Case“) sowie über die Verordnung zum Geoblocking mit Nachdruck daran, die vertraglichen und technischen Grundlagen für die territoriale Filmauswertung in Europa zu verbieten. Ohne diese Möglichkeiten ist Vertragsfreiheit aber nicht umsetzbar“, sagt Holighaus.

Das gestern veröffentlichte Copyright-Paket ist Bestandteil der EU-Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt und besteht aus einem Verordnungsvorschlag zur Onlineübertragung von Rundfunkveranstaltern, einem Richtlinienvorschlag u.a. zur Verlegerbeteiligung und Schrankenregelungen sowie einer Mitteilung zu weiteren Elementen des Digitalen Binnenmarkts.

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