Gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG)

Berlin, 24.02.2017

  • Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO) mit ihren 18 Mitgliedsverbänden
  • AG DoK / Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V.
  • AG Kurzfilm
  • Bundesverband Jugend und Film e.V.
  • Filmbüro NW e.V.
  • IPAU - Interessengemeinschaft der privatwirtschaftlichen Produzenten Audiovisueller Unterrichtsmedien e.V.
  • IAnB - Interessensgemeinschaft der Anbieter nichtgewerblicher Bildungsmedien

Die vorgenannten Verbände haben sich zu einer gemeinsamen Stellungnahme zusammengeschlossen, weil die besondere Bedeutung audiovisueller Medien, insbesondere der Einsatz von Filmen für Schule und Bildung im Referentenentwurf (Ref-E) zur Überzeugung aller Unterzeichner nicht ausreichend gewürdigt und berücksichtigt wird.

Anlass zur Sorge bereitet vor allem die in der Begründung zum Ref-E zum Ausdruck gebrachte Auffassung, die Wiedergabe von Werken für Gruppen, wenn sie zur Veranschaulichung im Unterricht oder sonstigen Bildungszwecken erfolgt, sei urheberrechtlich nicht relevant, weil solche Nutzungen nach § 15 Abs. 2 und 3 UrhG nicht Teil der dem Urheber zugewiesenen Ausschließlichkeitsrechte seien. Dabei verkennt der Ref-E, dass mit einer solchen Festlegung jede unkörperliche Nutzung von Werken – und filmische Inhalte können nur unkörperlich in Form einer Wiedergabe auf einem Ausspielgerät oder durch Vorführung genutzt werden - im Bildungsbereich urheberrechtlich nicht relevant wäre. Damit wäre Urhebern und Rechteinhabern jegliche Kompensationsmöglichkeit für die Nutzung von Filmwerken im schulischen Bereich genommen. Auch die weitergehenden Schrankenregelungen sind für den audiovisuellen Bereich nicht sachgerecht, da sie allenfalls eine pauschale, verwertungsgesellschaftspflichtige Kompensation für Produzenten und Urheber, nicht aber für Verleihunternehmen vorsehen.

Mit dem vorliegenden Ref-E würde daher die seit über 50 Jahren bestehende Infrastruktur für den filmischen Einsatz in Schule und Bildung gefährdet, die ausschließlich über eingeführte und funktionierende Lizenzmodelle finanziert, aufgebaut und unterhalten wird und zu der nichtgewerbliche Verleihunternehmen einen wesentlichen Beitrag leisten.

Um zu verdeutlichen, welche Auswirkungen die vom Ref-E intendierte Freistellung jeglicher unkörperlicher Nutzungshandlungen zu Bildungszwecken hätte, stellen wir zunächst den audiovisuellen Bildungs- und Lehrmittelmarkt dar. Nachfolgend führen wir einige grundsätzliche Bemerkungen zum Ref-E auf und nehmen im Anschluss zu einzelnen Vorschlägen des Ref-E Stellung.

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