Gültigkeit der FSK-Kennzeichen für das Fernsehen

Sendezeitschienen

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind grundsätzlich an die Freigaben der FSK gebunden, über Ausnahmen können sie selbst entscheiden. Möchte ein privater Fernsehsender von diesen an die FSK-Freigaben gebundenen Sendezeiten abweichen, muss er bei der FSF (Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen) einen Ausnahmeantrag stellen. Die öffentlich-rechtlichen Sender können über Ausnahmen selbst entscheiden. Filme, die von der FSK das Kennzeichen "FSK ab 18" erhalten haben, dürfen nur in der Zeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr gesendet werden; Filme, die ab 16 Jahren freigegeben wurden, nur in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr. Bei Filmen, die für Kinder unter zwölf Jahren nicht freigegeben sind, "ist bei der Wahl der Sendezeit dem Wohl jüngerer Kinder Rechnung zu tragen". Diese Platzierungsentscheidung treffen die Sender in eigener Verantwortung.


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