Mitgliedschaft bei FSK.online
Im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist festgelegt, dass Anbieter für die jugendschutzkonforme Gestaltung ihrer Webangebote verantwortlich sind. Diese Verantwortung umfasst alle Online-Angebote, von der eigenen Homepage über Youtube-Kanäle, Facebook-Profile, Twitter-Accounts bis hin zu Inhalten, die mittels App oder QR-Code für Smartphones, iPad & Co verbreitet werden. Wenn aus Sicht der Rechtsaufsicht, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), ein Verstoß gegen den gesetzlichen Jugendschutz vorliegt, können Sanktionen und Bußgelder (in Höhe von bis zu 500.000 €) verhängt werden. ![]() Für Mitglieder fungiert FSK.online als effektiver Schutzschild zwischen Anbieter und Rechtsaufsicht. Die gesetzliche Privilegierung greift direkt mit Beginn der Mitgliedschaft und funktioniert folgendermaßen: Von der Rechtsaufsicht vermutete Verstöße gegen Mitglieder sind nach § 20 Abs. 5 JMStV zunächst von FSK.online zu prüfen, sofern es sich nicht um generell unzulässige Inhalte nach § 4 Abs. 1 JMStV handelt. FSK.online beurteilt daraufhin das beanstandete Webangebot. Weitere Maßnahmen, u. a. Geldbußen der Rechtsaufsicht gegen den Anbieter sind ausgeschlossen, sofern FSK.online den ihr gesetzlich eingeräumten Beurteilungsspielraum einhält und das Mitglied der Entscheidung von FSK.online folgt. Dies gilt selbst dann, wenn FSK.online den vermuteten Verstoß bestätigen sollte. Mit einem optischen Qualitätssiegel können Mitglieder von FSK.online auf ihrem Webangebot öffentlichkeitswirksam auf ihre Mitgliedschaft hinweisen und vom Vertrauen der Nutzer in die bekannte Marke FSK profitieren. Die Mitgliedschaft bei FSK.online kostet für Unternehmen pauschal 3.000 € pro Jahr (zzgl. MwSt.). Die Vorteile einer Mitgliedschaft bei FSK.online auf einen Blick
Statut von FSK.online Ihr Ansprechpartner ist Stefan Linz, Leiter von FSK.online Tel.: 0611-77 89 17 2 |