Underdog
H/D/S 2014
120 min 49 sek
Delphi Filmverleih GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über die Freundschaft zwischen einem 13-Jährigen Mädchen und ihrem Hund, der von ihrem Vater ausgesetzt wird. Nach brutaler Gefangenschaft startet der Hund mit Artgenossen einen Rachefeldzug - und nur die Liebe des Mädchens kann dem Einhalt gebieten. Einfühlsam beleuchtet der Film die menschliche wie die tierische Perspektive und bietet jungen Zuschauern in dem Mädchen eine positive und starke Identifikationsfigur. Einige Szenen von Tierquälereien und von der Rache der Hunde können Kinder unter 12 Jahren überfordern, doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, diese nie selbstzweckhaft inszenierten Passagen im Kontext zu verstehen, zumal immer wieder ruhige Szenen für emotionale Entlastung sorgen. Die Betonung der innigen Freundschaft zwischen Mädchen und Hund und das deutliche Plädoyer für einen respektvollen Umgang mit Tieren geben emotionalen Halt, sodass Kinder ab 12 Jahren den Film ohne Überforderung verarbeiten können.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Kornel Mundruczo |
Drehbuch: | Kornel Mundruczo, Viktória Petrányi |
Darsteller: | Zsófia Psotta, Sándor Zsótér, Lili Horvath |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen