Detroit
USA 2017
144 min 14 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Detroit
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Auf einem realen Fall basierendes Drama: Im Jahr 1967 kommt es nach einem Polizeieinsatz in den Schwarzenvierteln von Detroit zu schweren Ausschreitungen. Dabei nutzt ein rassistischer Polizist eine Razzia dazu, eine Gruppe unbescholtener Afroamerikaner zu misshandeln und zu foltern. Der Film ist von einer angespannten und gewalttätigen Atmosphäre geprägt. Immer wieder kommt es zu massiven Bedrohungen, Psychofolter (z.B. Scheinhinrichtungen) und körperlicher Gewalt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands in der Lage, die Gewalt im Kontext der sozialkritischen Geschichte zu sehen und sie entsprechend zu verarbeiten. Auch wird die Gewalt nicht reißerisch ausgespielt und in keiner Weise verherrlicht; sie geht immer von den negativen Figuren aus. Insgesamt kann der emotional intensive Film für Zuschauer ab 12 Jahren eine Herausforderung darstellen, von einer Überforderung oder einer nachhaltigen Beeinträchtigung ist aber nicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Kathryn Bigelow |
Drehbuch: | Mark Boal |
Darsteller: | Will Poulter, John Boyega, Anthony Mackie |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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